Im ersten Moment vermutet Renate Poussin eine Ufo-Attacke. Mit einem lauten Knall ist ein Flugobjekt auf ihren silberfarbenen Polo gekracht. Letztlich ist es "nur" eine Drohne, die im beschaulichen Itzstedt, einem Dorf in Schleswig-Holstein, ihr Auto touchiert hat. Ein Ingenieurbüro für Vermessung wollte eine Kreuzung mithilfe des Flugobjekts abfotografieren. Eine Windböe hatte jedoch etwas dagegen ...Obwohl auch in Franken - ob privat oder gewerblich - immer mehr Hobbyflieger Gefallen an den kleinen Flugmodellen finden, hat es einen derartigen Vorfall hier noch nicht gegeben. "Dem Luftamt sind bislang keine Unfälle mit privaten Drohnen in Franken bekannt", informiert Ruth Kronau-Neef, Pressesprecherin der Regierung von Mittelfranken. Bis auf einige Beschwerden, weil sich Anwohner gestört fühlten, ist auch bei den Polizeidienststellen aus Ober-, Mittel- und Unterfranken nichts aktenkundig.Trotzdem halten es einige Stellen für eminent wichtig, auf die Gefahren der sogenannten "unbemannten Luftfahrtsysteme" hinzuweisen. Die Piloten der ADAC-Luftrettung sehen sich beispielsweise mit der Zunahme der Drohnen, auch Multikopter genannt, einer steigenden Kollisionsgefahr ausgesetzt. Für die Außenkontrolle von Hochhäusern oder spektakuläre Luftaufnahmen würden Profis die ferngesteuerten Systeme mit integrierter Funkkamera schon lange einsetzen. Und auch immer mehr Privatleute würden zuschlagen. "Seit diese Fluggeräte erschwinglich geworden sind, nutzen sie auch immer mehr Hobbypiloten", so Katharina Lucà von der ADAC-Pressestelle. Das Problem: Wenn die Geräte die Flugbahn von Hubschraubern kreuzen, können sie diese im ungünstigsten Fall zum Absturz bringen. Vielen Nutzern seien die rechtlichen Vorgaben und möglichen Gefahren nicht bekannt. Zustimmung des Grundstückseigentümers Dabei sind die Regeln recht eindeutig: Wenn eine Drohne ausschließlich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben wird, gilt sie als Flugmodell. In diesem Fall wird eine Aufstiegserlaubnis der Landesluftfahrtbehörde nur dann benötigt, wenn die Nutzung eines Modells mit mehr als fünf Kilogramm Gesamtmasse geplant ist. Darüber hinaus benötigt man eine Genehmigung für "ein Gerät mit Raketenantrieb", sofern der Treibsatz mehr als 20 Gramm beträgt; oder einem Verbrennungsmotor in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten. "Zudem muss man die Zustimmung des Grundstückseigentümers oder sonstigen Nutzungsberechtigten des Geländes, von dem aus die Drohne aufgelassen wird, einholen", erklärt Ruth Kronau-Neef. Was der Pilot bei allem Fliegerspaß auch unbedingt bedenken muss: Auf die Privatsphäre Dritter ist in jedem Fall zu achten - besonders, wenn eine Kamera an dem Gerät installiert ist. Das Recht am eigenen Bild steht bei Foto- oder Filmaufnahmen von Menschen über allem. Ansonsten droht eine Geld- oder gar eine Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren. Und: Wenn eine Drohne abstürzt, haftet alleine der Führer für die entstandenen Schäden. Ob in diesem Fall die eigene Privathaftpflicht ausreicht, hängt ganz vom Anbieter ab. Die meisten Policen decken Unfälle mit Drohnen allerdings nicht ab. Und auch in diesem Fall kann ein Verstoß richtig teuer werden: Wer ohne Versicherung fliegt, riskiert ein Bußgeld. Kontrollzone Neu ab Juni 2015 ist eine Regelung im Umkreis der 16 internationalen deutschen Verkehrsflughäfen, zu denen auch der Nürnberger zählt. Hier schützt eine Kontrollzone den an- und abfliegenden Verkehr. Innerhalb eines Abstandes von 1,5 Kilometer vom Flughafenzaun ist die Nutzung von Flugmodellen und unbemannten Flugsystemen (Drohnen) grundsätzlich ganz verboten. Außerhalb des 1,5-Kilometer-Abstandes benötigt jedes Luftfahrzeug, das in die Kontrollzone einfliegt, eine Freigabe der Flugsicherung. Dies gilt auch für kleine Flugmodelle und unbemannte Luftfahrzeuge. Die Freigabe für Flüge von Flugmodellen bis fünf Kilo Gesamtgewicht und einer Höhe von höchstens 30 Metern über Grund gilt mit der neuen Regelung pauschal als erteilt. Für unbemannte Luftfahrzeuge bis 25 Kilogramnm Gesamtgewicht gilt dies bis zu 50 Metern Flughöhe. Sicherheit Der Luftraum ist während des Fluges ständig vom Steuerer oder einer zweiten Person, die mit dem Steuerer in Kontakt steht, zu beobachten. Bemanntem Flugverkehr ist stets auszuweichen. Über Menschenmengen, militärischen Objekten, Kraftwerken und Krankenhäusern darf nicht geflogen werden. Gerät ein Flugmodell außer Kontrolle, ist dies unverzüglich der Flugsicherung zu melden. Zudem existieren überall - auch in Franken - sogenannte Flugbeschränkungsgebiete, in denen Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme nicht betrieben werden dürfen. Ein Beispiel ist Grafenrheinfeld. Bei einem gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr drohen eine Geldstrafe oder Gefängnis. Modelle Einsteigermodelle von Drohnen kosten um die 100 Euro, bieten eine Flugzeit von knapp zehn Minuten und filmen nur in mäßiger Qualität. Die besseren Modelle haben eine HD-Kamera an der Unterseite installiert und fotografieren mit Zwölf-Megapixel-Auflösung. Preis: um die 1000 Euro. chp