Eltern haben einen Anspruch auf einen Kita-Platz für ihr Kind

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Gemütlich gemeinsam in einer Kita zu Mittag essen: Schön wär's. Leider reichen die Kita-Plätze in Deutschland bei weitem nicht aus. Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Gemütlich gemeinsam in einer Kita  zu Mittag essen: Schön wär's. Leider  reichen die Kita-Plätze  in Deutschland bei weitem nicht aus. Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Der rechtliche Anspruch auf einen Kita-Platz ist schön und gut, aber längst nicht alle Kinder kommen unter. Wir erklären, was Eltern tun können.

Beim Thema Kinderbetreuung klaffen Anspruch und Realität auseinander: Zwar gibt es den gesetzlichen Anspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte oder einem Kindergarten, aktuell fehlen jedoch deutschlandweit laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft etwa 300 000 Plätze. Was können Eltern tun, die keine Betreuung für ihr Kind finden?

1. Wie ist die rechtliche Lage?
Der erste Schritt für eine gesetzlich verankerte Betreuung von dreijährigen Kindern erfolgte 1996. Deutlich weiter ging eine Regelung 17 Jahre später: Seit dem 1. August 2013 normiert das Sozialgesetzbuch (Paragraf 24, SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfe Paragraf 24) für Kinder ab dem ersten Geburtstag bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Diesen Anspruch gibt es außerdem für Kinder im ersten Lebensjahr, wenn die Eltern einer Erwerbstätigkeit nachgehen, sie eine berufliche Bildungsmaßnahme durchlaufen oder studieren und auch, wenn sie Hartz IV beziehen. Die Betreuungsplätze müssen von den Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Diese entscheiden über den örtlichen Bedarf - der häufig zu niedrig angesetzt ist.

2. Gibt es einen Anspruch auf einen Kita-Platz bei Arbeitslosigkeit der Eltern?
Ja, aber der Rechtsanspruch richtet sich in diesem Fall am individuellen Bedarf der Eltern aus. Deshalb bekommt eine ganztägige Betreuung für sein Kind, wer eine Vollzeitstelle hat - wer nicht erwerbstätig ist, kann den Nachwuchs unter Umständen nur halbtags unterbringen.

3. Muss eine ganztägige Betreuung in einer Kita ermöglicht werden?
Auch hier wird die individuelle Situation einer Familie zugrunde gelegt, die sich nach der beruflichen Tätigkeit der Eltern und einem möglichen Förderbedarf des Kindes richtet. Die Vollzeittätigkeit der Eltern verlangt einen Ganztagesplatz in einer Kita mit einem Betreuungsangebot, das bis zu 45 Stunden pro Woche umfasst.

4. Wann muss das Kind angemeldet werden?
Wer einen Betreuungsplatz braucht, muss mindestens drei Monate vor der geplanten Inanspruchnahme die Gemeinde bzw. bei einer gewünschten Betreuung durch eine Tagespflegeperson den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Kenntnis setzen (Art. 45 a Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze - Anmeldefrist für einen Betreuungsplatz). Die Praxis sieht anders aus: Viele Eltern suchen gleich nach der Geburt nach einem geeigneten Betreuungsplatz für ihr Kind.

5. Und wenn die Eltern keinen Betreuungsplatz für ihr Kind finden: Können sie ihn einklagen?
Der Rechtsanspruch kann mit gerichtlicher Hilfe und per einstweiliger Anordnung im Eilverfahren erstritten werden. Solche Klagen sind aber langwierig und teuer - und schaffen trotz Rechtsanspruchs keine neuen Kita-Plätze. Möglich ist auch eine Klage auf Schadensersatz, wenn Eltern im Falle eines Ablehnungsbescheids die Kinderbetreuung in einer privaten Kindertagesstätte oder privaten Tagesbetreuung selbst organisieren müssen. Vielleicht übernimmt aber die Kommune diese Mehrkosten - Eltern sollten beim Jugendamt nachfragen.

6. Was ist mit dem Verdienstausfall, wenn es keinen Kita-Platz gibt?
Dazu gibt es mehrere Gerichtsurteile, auch des Bundesgerichtshofs. Wenn Eltern mangels Kita-Platzes nicht arbeiten können, besteht möglicherweise ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Verdienstausfällen. Eltern können die Gemeinde auf Untätigkeit verklagen, wenn nicht binnen eines Vierteljahres über den Antrag auf einen Kita-Platz entschieden wurde.

7. Wie weit darf die Kita von der Wohnung entfernt sein?
Dazu gibt es keine Regelung im Gesetz. Das Recht auf einen Kita-Platz beinhaltet nicht, dass die Einrichtung um die Ecke liegen muss. Das Verwaltungsgericht München urteilte im September 2013, dass nicht die Kilometerzahl entscheidend sei, sondern die Zeit. Ein einfacher Fahrtweg von 30 Minuten zwischen Wohnung und Kita sei Eltern zumutbar.