Kindergelderhöhung 2017: Zwei Euro mehr - Kinderzuschlag wird erhöht Kindergeld für erwachsene Kinder: So bekommen Eltern die Familienleistung Abgesehen von der Kindergelderhöhung(seit 2015 um vier Euro, ab 2016 weitere zwei Euro) gibt es bei der Familienleistung eine weitere Änderung ab 2016: Die zuständige Familienkasse zahlt nur noch Kindergeld aus, wenn eine gültige Steuer-Identifikationsnummer vorliegt. Damit soll verhindert werden, dass Kindergeld fälschlicherweise doppelt ausgezahlt wird. Was ändert sich konkret beim Kindergeld ab 2016? Der zuständigen Familienkasse müssen zwei Steuer-Identifikationsnummern vorliegen: Die Nummer des Kindes und die Nummer des Elternteils, der Kindergeld bezieht oder den Antrag dazu stellt. Bis wann muss ich die Steuer-Identifikationsnummer angeben? Bei Neuanträgen für Kindergeld müssen die Steuer-Identifikationsnummern direkt mit angegeben werden. Eltern, die bereits Kindergeld beziehen, müssen die Steuer-Identifikationsnummern im Lauf des Jahres 2016 nachreichen. Man muss allerdings nicht in Panik verfallen, denn die Familienkassen schreiben Eltern an, von denen entsprechende Angaben zu Steuer-Identifikationsnummern noch fehlen. Für die Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummern genügt ein formloser Brief.   Link zum Artikel: Kindergeld 2016: Steuer-Identifikationsnummer muss nicht aktiv gemeldet werden Was passiert, wenn ich die Steuernummern nicht melde? Übermitteln Eltern ihre Steuer-Identifikationsnummern nicht der Familienkasse, sind damit die gesetzlichen Voraussetzungen für den Kindergeldbezug nicht erfüllt. Das heißt im Klartext: Zum Ende des Jahres 2016 wird die Zahlung eingestellt und die ausbezahlten Leistungen rückwirkend zum 1. Januar 2016 zurückgefordert. Die Agentur für Arbeit teilt in einer Pressemitteilung mit, dass die Kindergeldzahlung zum 1. Januar nicht eingestellt wird. Wo finde ich die Steuer-Identifikationsnummern? Jeder Deutsche hat eine Steuer-Identifikationsnummer. Das Bundeszentralamt für Steuern teilt jedem Neugeborenen in den ersten drei Lebensmonaten eine Nummer zu. Sie finden die Nummer Ihres Kindes also in Ihren Unterlagen. Ist Ihr Kind älter als die allgemeine Einführung einer Steuer-Identifikationsnummern (seit 2008) oder haben Sie die Steuer-Identifikationsnummern Ihres Kindes verlegt, können Sie mit dem Eingabeformular im Internetportal des Bundeszentralamts für Steuern um erneute Zusendung bitten. Sie erhalten dann einen Brief mit der Nummer. Link zum Artikel: Kindergeldantrag jetzt online stellen Eltern finden ihre Steuer-Identifikationsnummern auf der Lohnsteuerbescheinigung ihres Arbeitgebers oder im Einkommenssteuerbescheid. Fehlt auch diese Nummer, können Eltern ebenfalls über das Eingabeformular des Bundeszentralamts für Steuern gehen. Link zum Artikel: Kindergeld-Nachzahlung bis Ende November abgeschlossen Für Fragen und persönliche Anliegen zum Thema Kindergeld steht eine kostenlose Servicenummer der Agentur für Arbeit zur Verfügung: 0800 - 4 5555 30. Sie ist von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr erreichbar.