Die Nutzer haben lange darauf gewartet: Seit dem 15. Juni entfallen die Roaming-Gebühren bei der Handynutzung. Reisende in der EU können jetzt ohne Zusatzkosten mit ihren Smartphones telefonieren, SMS schreiben und im Internet surfen. Theoretisch. Praktisch können nach wie vor Extrakosten anfallen, wenn Kunden das Handy wie Zuhause nutzen: Das berichtet die Stiftung Warentest in der Juli-Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest.Die neue Regelung gilt in allen 28 EU-Ländern sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen. Ob die Kunden die dortigen, ausländischen Netze wirklich sorglos nutzen können, wollte die Stiftung Warentest herausfinden. Ergebnis: Neun der 16 befragten Mobilfunkunternehmen haben ihre Leistungen fürs Ausland eingeschränkt.Ein Beispiel: Telefonieren Kunden desselben Anbieters über so genannte "Community-Verbindungen" in Deutschland miteinander, können sie das kostenlos oder günstiger tun. Im Ausland gelten diese Vergünstigungen laut Test nicht bei Edeka, Aldi, Rossmann oder Tchibo. Einschränkungen gebe es in diesem Zusammenhang auch bei Lidl Connect (etwa im Tarif "Smart S"), Vodafone (nur im Tarif "CallYa Talk&SMS") oder Otelo (Prepaid-Tarif "Smartphone 400"). Die Community-Verbindungen würden auf das gebuchte Volumen angerechnet, kosten genau so viel wie andere Verbindungen auch oder sind in der Flatrate fürs Ausland nicht nutzbar. Die wichtigsten Tipps 1. Finanztest empfiehlt Mobilfunkkunden, vor einer Reise nachzulesen, welche Regelung in ihrem Tarif für das Roaming vorgesehen ist und gegebenenfalls umstellen. "In der Regel geht die Umstellung ganz einfach online über das Kundenkonto", sagen die Experten. 2. Gerade ältere Verträge können Finanztest zufolge manchmal nicht eins zu eins im Ausland genutzt werden. Manche hätten noch Roaming-Optionen, die weiterhin gelten. Wer zum Beispiel bei der Telekom einen Vertrag vor dem 19. April 2016 geschlossen hat, landet nun automatisch in der Option "Weltweit". Finanztest rät diesen Kunden zu prüfen, ob sie mit einer anderen Option besser fahren. Auch O2-Kunden mit einem "Roaming Day Pack" oder "EU Day Pack" sind nach dem 15. Juni in einem unregulierten Tarif.3. Tablet-Tarife sind dem Test zufolge seltener eingeschränkt, Kunden sollten sich jedoch auch hier vor der Fahrt ins Ausland informieren. O2-Kunden im Tarif "Data S, M, L" rutschen laut Finanztest automatisch ins "EU Day Pack" und zahlen für ein 50-Megabyte-Volumen pro Tag 1,99 Euro.4. Finanztest empfiehlt, Optionen dazuzubuchen, wenn die vertraglich geregelte Roaming-Regelung zu teuer ist, Einschränkungen enthält oder wenn man plant, das Handy im Urlaub intensiver zu nutzen als sonst.5. Empfohlen wird ebenfalls, im Ausland öffentliche WLan-Hotspots zu nuten. Onlinebanking oder Onlineshopping sollte man im Ausland vermeiden. In Nicht-EU-Staaten kann sich laut Finanztest bei längeren Aufenthalten der Kauf einer lokalen Sim-Karte lohnen.6. Bei Reisen in Nicht-EU-Länder sollte man Finanztest zufolge Roaming abschalten. Sonst entstehen enorm hohe Kosten, vor allem beim Surfen im Internet. Sinnvoll sei auch das Abschalten des Roaming auf Kreuzfahrtschiffen, da dort teilweise teure Sonderpreise gelten. In Island, Liechtenstein, Norwegen und Großbritannien ist die Deaktivierung nicht nötig. Eine Anleitung zum Ausschalten des Roaming gibt es bei der Stiftung Warentest unter www.test.de. Das bedeutet Roaming Begriff Roam-Like-At-Home (RLAH) bedeutet, dass Mobilfunkkunden seit dem 15. Juni 2017 ihren inländischen Tarif zu den gleichen Konditionen im EU-Ausland nutzen können wie zu Hause. Die Mobilfunkanbieter informieren ihre Kunden entsprechend. EU-Verordnung Roamingkunde im Sinne der Roamingverordnung ist man, wenn der Mobilfunkanbieter die Nutzung des mobilen Endgerätes in einem anderen Mitgliedstaat innerhalb der Europäischen Union ermöglicht. Dann unterliegen die Konditionen für Roamingdienste den Regelungen der Verordnung (EU) 2015/2120. Regelungen Die neuen Regelgungen gelten seit dem 15. Juni 2017 für alle vorher abgeschlossenen Verträge sowie für nach dem 15. Juni 2017 geschlossenen Verträge. Diese umfassen sowohl Prepaid- als auch Postpaid-Verträge. Einstellungen Neben der Aktivierung von Roamingdiensten müssen die Kunden keine weiteren speziellen Einstellungen an ihrem Endgerät durchführen, um RLAH nutzen zu können. Bezüglich der Roaming-Grundeinstellungen kontaktiert man seinen Mobilfunkbetreiber oder liest die Anleitung des mobilen Endgerätes.Infos Antworten auf alle Fragen zum Roaming hat die Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de zusammengestellt.