Die ermittelt nun schon seit Monaten gegen den Betriebsleiter des Weinguts, wie Hartmut Ferse, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Wiesbaden, auf Nachfrage bestätigte.Die Kontrolleure sollen sich unter anderem an 1000 Litern Rotwein aus Franken gestoßen haben, die ohne die vorgeschriebenen Papiere ins Weingut gelangt sein sollen. Klar, dass da der Verdacht aufkommen musste, dass hier Weine verschiedener Lagen in unzulässiger Weise miteinander verschnitten wurden.Den Kontrolleuren fiel noch mehr auf. Etwa eine unzulässige Reduktion des Schwefelgehalts bei einem 2011er Rheingau Sekt Riesling brut. Bei sieben Rheingauweinen, zumeist Spätburgunder, stellte man in der Tat einen Verschnitt mit Wein aus einem anderen Anbaugebiet fest. In einem weiteren Fall monierten die Kontrolleure eine unzulässige Mostkonzentrierung.Nach diesen Vorwürfen zog Inhaber Paul Graf von Schönborn unmittelbar Konsequenzen. Vom betroffenen technischen Betriebsleiter hat man sich inzwischen getrennt. Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes wurde der Verkauf von 22 betroffenen Weinen gestoppt. Auf der Internetseite www.schoenborn.de ist eine Liste der betroffenen Weine aufgeführt. Restbestände würden gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgenommen. Und: Bei keinem der betroffenen Weine habe eine gesundheitliche Gefahr vorgelegen, heißt es .Wie Paul Graf von Schönborn selbst versicherte, bezögen sich die untersuchten Vorfälle ausschließlich auf sein Weingut in Hattenheim. Das Weingut Schloss Hallburg sei von den Vorgängen nicht betroffen.