Ausgestanden ist die Affäre um Gustl Mollath noch lange nicht. Nach seiner Entlassung aus der Psychiatrie geht das juristische Ringen weiter. Jetzt haben seine Anwälte das Wort. Noch im August zeigten die Mollaths Ex-Frau bei der Staatsanwaltschaft wegen Prozessbetrugs an. Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, Antje Gabriels-Gorsolke, bestätigte, dass die Staatsanwaltschaft gegen die frühere Ehefrau Mollaths ermittle. Es gehe um die Vorwürfe des Prozessbetrugs und der Unterschlagung. Worauf gründen die Vorwürfe genau? Bereits im Jahr 2008 hatte Gustl Mollath seine Ex-Frau Petra auf Auskunft und Schadensersatz verklagt. Er wollte an seine persönliche Habe kommen, die sich vor seiner Einweisung in die Psychiatrie im gemeinsamen Haus in Nürnberg-Erlenstegen befand. Keine Reichtümer, aber so wichtige Dinge wie persönliche Dokumente, Ausweispapiere, Zeugnisse. Damals hatte seine Ex-Frau über ihren Anwalt mitteilen lassen, aus dem Haus seien keine Wertsachen entfernt worden. Das Haus war damals bereits zwangsversteigert worden, Mollath selbst befand sich zu diesem Zeitpunkt seit zwei Jahren in der Psychiatrie.Seinen damaligen Antrag auf Prozesskostenhilfe - Mollath wollte die Herausgabe seiner persönlichen Habe erstreiten - hatte der zuständige Richter nach der Aussage der Ex-Frau mit dem Hinweis auf die geringen Erfolgsaussichten abgelehnt. Inzwischen stellt die frühere Ehegattin den Sachverhalt ein wenig anders dar. Gegenüber der Presse erklärte sie wiederholt, dass sie noch Teile des persönlichen Besitzes ihres Ex-Mannes verwahre. Einem Hamburger Nachrichtenmagazin gestattete die Frau sogar, die in zwei Kisten befindlichen Habseligkeiten Mollaths zu fotografieren. Dazu gehörten offenbar neben Zeugnissen und Urkunden auch Mollaths Führerschein und ein inzwischen abgelaufener Personalausweis. Auch ein Bild seiner Mutter soll sich bei den Unterlagen befinden. Nach sieben Jahren Zwangsunterbringung in der Psychiatrie bleibt Gustl Mollath bei seiner Aussage, über keinerlei Dokumente aus der Zeit seiner Unterbringung zu verfügen. Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft bestätigt, dass inzwischen die betreffenden Zivilakten in der Angelegenheit beigezogen worden seien. Eine Stellungnahme der Beklagten liege zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht vor. Die müsse noch abgewartet werden. Verjährt seien die Delikte, um die es in der Anzeige geht, in keinem Fall.