Kathlin S. befand sich auf der Reise von Frankfurt nach Hannover, als ihre drei Monate alte Tochter Alma hungrig wurde. Weder im Kleinkindabteil noch in anderen Bereichen fanden Mutter und Kind einen Platz, also setzte sich Frau S. ins ICE-Bordrestaurant, bestellte sich ein Getränk und wollte sich daran machen, ihre Tochter zu stillen. Das durfte sie aber nicht, Wie die Hannoversche Allgemeine berichtet, kam sofort eine Bistromitarbeiterin auf die Mutter zu und verwies sie darauf, man habe im Bistro mit Lebensmitteln zu tun, Kathlin S. hätte das Bordrestaurant zu verlassen. Dem Baby Milch aus einem Fläschchen zu füttern wäre in Ordnung, das Stillen an der Brust nicht. Frau S. musste das Restaurant verlassen und ihre Tochter im Einstiegsbereich auf dem Boden sitzend stillen, wie sie der HAZ berichtet. Auf Nachfrage äußert sich die Bahn: Andere Gäste hätten sich beschwert und Anstoß am Verhalten der Mutter gefunden - die Mutter widerspricht dieser Darstellung. Grundsätzlich ist das Stillen im Zug nicht verboten. Die Mutter hat sich telefonisch bei der Bahn beschwert. Auch viele Nutzer im Internet brachten ihre Empörung über diesen Fall zum Ausdruck. Ein Nutzer auf Twitter fasste seine Kritik so in Worte: "Stillen in der Öffentlichkeit zu verbieten heißt, einem Menschen das Essen in der Öffentlichkeit zu verbieten."