Telefonaktion: So kommen Bauherren zu ihrem Recht

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Baumängel können Bauherren vor das Problem stellen, ihre Ansprüche juristisch geltend machen zu müssen. Darüber informieren bei unserer Telefonaktion zwei Rechtsanwälte. Foto: Britta Pedersen/dpa-Archiv
Baumängel können Bauherren vor das Problem stellen, ihre Ansprüche juristisch geltend machen zu müssen. Darüber informieren bei unserer Telefonaktion zwei Rechtsanwälte. Foto: Britta Pedersen/dpa-Archiv
Hanno Stock
Hanno Stock
 
Peter Lesch
Peter Lesch
 

Am Dienstag, 19. Mai, geben zwei Rechtsanwälte von 16.30 bis 18 Uhr in unserer Redaktion Antworten auf alle Fragen zum Thema "privates Bau- und Architektenrecht".

Es muss ja nicht der schlimmste Fall eintreten. Aber wenn die Handwerker gepfuscht und die Architekten geschlampt haben, ist der Ärger groß. Welche Rechte private Bauherren dann haben und wie sie ihre Ansprüche durchsetzen können, erfahren Interessenten bei einer Telefonaktion dieser Zeitung.

Am Dienstag, 19. Mai, stehen zwei Experten in unserer Bamberger Zentralredaktion von 16.30 bis 18 Uhr Rede und Antwort zum Thema "privates Bau- und Architektenrecht": Die Rechts- und Fachanwälte Peter Lesch und Hanno Stock.



Die beiden Experten wissen aus ihrer täglichen Praxis, "dass die Rechtsstreitigkeiten wegen Baumängeln aufgrund der gestiegenen Bautätigkeit enorm zugenommen haben". Die Ansprüche richteten sich im Wesentlichen gegen Lieferanten der Baustoffe, Bauunternehmer und sonstige Werkunternehmen sowie Architekten, denen Planungs- und Bauüberwachungsfehler vorgeworfen werden.

Vielfältige Streitthemen

"Generell sind die Streitthemen auf dem Gebiet des privaten Bau- und Architektenrechts sehr vielfältig", sagen Lesch und Stock. "Dabei geht es durchaus nicht immer um Werkmängel." Sollte hierüber Streit bestehen, könne durch Einleitung eines gerichtlichen Beweisverfahrens die fachgerechte Werkausführung durch einen vom Gericht beauftragten Sachverständigen überprüft werden.
Im Einzelfall sei auch die individuelle Beauftragung eines Sachverständigen ratsam. Ebenfalls über einen Sachverständigen könne ein Streit über die Höhe und Angemessenheit der abgerechneten Leistungen überprüft werden.

Rein rechtlich zu beurteilende Streitthemen seien die Geltendmachung von extra zu vergütenden Zusatzleistungen oder die Wirksamkeiten von Vertragsklauseln. Oft seien in allgemeinen Geschäftsbedingungen Gewährleistungsbürgschaften und Vertragsstrafenregelungen zu finden. Rechtlich anspruchsvoll sei ferner die richtige Beurteilung der Folgen einer wirksamen und unwirksamen Kündigung des Werkvertrages.

Nicht selten führen laut Lesch und Stock bei größeren Bauvorhaben auch Schadensersatzansprüche wegen Bauzeitverzögerung bzw. Baubehinderung zu Streit. Ebenfalls nicht selten würden Ansprüche gegenüber einem Architekten oder Bauplaner wegen einer unzureichenden Bauüberwachung und wegen Baukostenüberschreitung geltend gemacht.

Viele Ansprüche verjähren

Ein weiteres Thema, zu dem sich aus Erfahrung der Rechtsanwälte Probleme ergeben: "Die Forderung nach einer prüffähigen Honorarrechnung des Architekten und der konkreten Berechnung der Höhe des Architektenhonorars stellen für nicht wenige Architekten ein kaum zu überwindendes Hindernis dar", sagen Lesch und Stock. Und geben einen Tipp vorab: Geheimhaltungs-, Schadensersatz- oder Werklohnansprüche unterliegen der Verjährung. "So kann sich der ein oder andere Baubeteiligte mitunter erfolgreich auf die Verjährung des gegen ihn geltend gemachten Anspruchs berufen."

Welche Probleme auch immer private Bauherren haben: Antworten gibt es am 19. Mai bei unserer Telefonaktion.