Die Mitarbeiter in der Erstaufnahmestelle sind dann in erster Linie auf die Angaben des Asylbewerbers zu seiner Person angewiesen. Verständigen sich oft genug mit Händen und Füßen, wenn kein Dolmetscher zur Verfügung steht. In jedem Fall werden von den Antragstellern Fingerabdrücke genommen und eine Art Personalakte angelegt. Hinzu kommen Lichtbildaufnahmen. Kinder unter 14 Jahren sind davon allerdings ausgenommen. Das Bundeskriminalamt wertet die Fingerabdrücke aus, ebenso ein System, das Fingerabdrücke europaweit erfasst. Damit soll überprüft werden, ob der Bewerber bereits in einem anderen EU-Mitgliedsstaat einen Asylantrag gestellt hat. Wenn der Asyl-Antrag vorliegt, gibt es eine Aufenthaltsgestattung. Die ist erst einmal vorläufiger Natur. Die weiteren Schritte: Es erfolgt die Anhörung, die Entscheidung über den Asylantrag. Im Falle der Ablehnung können Rechtsmittel eingelegt werden.